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Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen der SELLSATION GmbH, Baumbachstraße 15, 4020 Linz

1.Geltungsbereich

Die SELLSATION GmbH ist Rechteinhaberin an einer Software-CRM-Lösung zum Monitoren und Steigern der Performance von Vertriebsorganisationen (folgend „SELLSATION“). Sämtliche Lieferungen und Leistungen in diesem Zusammenhang werden ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäfts- und Vertragsbedingungen an Unternehmer iSd UGB erbracht. Abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Vertragsbedingungen des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2. Vertragsschluss, Vertragsdauer, Entgelt

2.1 Eine Leistungspflicht der SELLSATION GmbH besteht erst nach ihrer ausdrücklichen Annahme des Angebots zum Vertragsschluss. Die SELLSATION GmbH jederzeit das Recht, einen Vertragsschluss abzulehnen. Etwaige Angebot der SELLSATION GmbH sind freibleibend.

2.2 Die Vertragsdauer beträgt jeweils ein Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht binnen einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsletzten vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.

2.3 Der Vertragspartner ist verpflichtet, das vereinbarte Entgelt im Vorhinein zu bezahlen, wobei für die Benutzung grundsätzlich ein laufendes, jährliches Entgelt zu bezahlen ist. Bei Zahlungsverzug kann der Zugang zu SELLSATION ohne Vorankündigung gesperrt werden.

2.4 Die SELLSATION GmbH hat das Recht das Entgelt bei jeder jährlichen Vertragsverlängerung anzupassen. Daneben kann jederzeit eine Preisanpassung um die jeweilige Erhöhung des Verbraucherpreisindexes (Statistik Austria) vorgenommen werden, wenn sich der Verbraucherpreisindex um mehr als 3% ändert.

2.5 Endet – aus welchen Gründen auch immer – die Vertragsbeziehung zwischen der SELLSATION GmbH und dem Vertragspartner, wird der Zugang zu SELLSATION gesperrt. Auf schriftliche Anforderung des Vertragspartners binnen 12 Monaten ab Vertragsbeendigung werden die von ihm eingegebenen Daten einmalig dem Vertragspartner zur Verfügung gestellt. Die Verrechnung des Datenexports erfolgt nach Aufwand.

3. Prüfrechte der SELLSATION GmbH

Bei vom Vertragspartner selbst betriebenen Instanzen von SELLSATION ist der SELLSATION GmbH die Möglichkeit zur Fernwartung einzuräumen. Ferner hat sie das Recht, jederzeit die Anzahl der angelegten Benutzer zu kontrollieren, wobei nur Zugriff auf anonymisierte Daten besteht.

4. Gewährleistung und Haftung

4.1 Die SELLSATION GmbH leistet keine Gewähr für die Fehlerfreiheit und jederzeitige Verfügbarkeit von SELLSATION. Bei Ausfällen ist der Vertragspartner verpflichtet, unverzüglich Meldung an die SELLSATION GmbH zu erstatten. Unterlässt der Vertragspartner diese Meldung, kann er keinerlei Ansprüche geltend machen. Die Nichteinhaltung der Verfügbarkeit von durch die SELLSATION GmbH betriebenen Instanzen von SELLSATION führt ausschließlich zu einem Anspruch des Vertragspartners auf Gutschrift aliquot zur Dauer der Nichtverfügbarkeit auf das nächstfällige Entgelt. Damit sind sämtliche Ansprüche aufgrund der Nichtverfügbarkeit abgegolten. Liegt der Ausfall in der Sphäre des Vertragspartners ist jeglicher Anspruch gegen die SELLSATION GmbH ausgeschlossen.

4.2 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Mängel selbst oder durch beauftragte Dritte zu beseitigen und dafür Aufwendungsersatz zu verlangen.

4.3 Die SELLSATION GmbH haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn ist Haftung der SELLSATION GmbH gänzlich ausgeschlossen. Die SELLSATION GmbH haftet nicht für Verluste oder Veränderungen von Inhalten (Daten) jeder Art, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

4.4 Der Vertragspartner ist zur Geheimhaltung der Zugangsdaten verpflichtet. Für einen Missbrauch von Kontaktdaten und/oder Zugangsdaten ist der Vertragspartner verantwortlich.

5. Rechte an SELLSATION

5.1 Sämtliche (Immaterialgüter-)Rechte an SELLSATION stehen der SELLSATION GmbH zu. Dem Vertragspartner wird eine zeitlich auf die Vertragsdauer eingeschränkte Bewilligung zur Nutzung der Software für die vereinbarte Benutzeranzahl zum Betrieb durch die SELLSATION GmbH oder den Vertragspartner oder eingeräumt. Jegliche Weitergabe, Zurverfügungstellung oder Sublizenzierung an Dritte, nicht für den Zweck der vereinbarten Benutzung erforderliche Vervielfältigung und jegliche Veränderung von SELLSATION sind untersagt.

5.2 Auf Wunsch vom Vertragspartner umgesetzte Änderungen können von der SELLSATION GmbH für allgemeine Programmentwicklungen genutzt werden. Der Vertragspartner hat keinerlei Rechte an diesen kommunizierten Wünschen oder Verbesserungsvorschlägen.

6. Datenschutz

6.1 Der Vertragspartner ist Auftraggeber im Sinne des DSG 2000. Die SELLSATION GmbH wird als datenschutzrechtlicher Dienstleister des Vertragspartners tätig. Es obliegt dem Vertragspartner, etwaige Melde- oder Vorabgenehmigungspflichten in Zusammenhang mit der Nutzung von SELLSATION einzuhalten. Der Vertragspartner als Auftraggeber hält die SELLSATION GmbH als Dienstleister hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Bestimmungen schad- und klaglos.

6.2 Die SELLSATION GmbH hat selbst keinen Zugriff auf die vom Vertragspartner eingegebenen Daten. Der Vertragspartner ist ausdrücklich damit einverstanden, dass, sofern SELLSATION von der SELLSATION GmbH betrieben wird, diese Daten auf den Servern der Microsoft Corporation gespeichert werden. Der Betrieb von SELLSATION erfolgt in hochverfügbaren und hochsicheren (ISO 27001) Rechenzentren von Microsoft, die innerhalb der EU betrieben werden.

6.3 Die SELLSATION GmbH verpflichtet alle mit der Datenverarbeitung befassten Personen vor Aufnahme der Tätigkeit zur Wahrung des Datengeheimnisses iSd § 15 DSG 2000 – auch über Beendigung der Tätigkeit hinaus – verpflichtet haben.

7. Sonstige Bestimmungen

7.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

7.2 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder eines Vertrags zwischen den Parteien ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die undurchführbare oder unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel möglichst nahe kommt.

7.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeit aus diesem Vertrag ist Linz.

7.4 Auf die Verträge mit SELLSATION GmbH kommt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts zur Anwendung.

SELLSATION GmbH, am 21.12.2015